MPU ohne Abstinenznachweis

Um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ranken sich zahlreiche Mythen und Legenden. Ist das Bestehen der MPU ohne Abstinenznachweis möglich? Nüchtern betrachtet handelt es sich um ein Instrument, mit dessen Hilfe die Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Hier wird geprüft ob eine Person körperlich und geistig zum Führen eines Fahrzeugs in der Lage ist. Hiermit ist ausdrücklich keine Momentaufnahme gemeint, vielmehr geht es um einen generellen Eindruck.

Wer gelegentlich Alkohol auch in größeren Mengen konsumiert, ist anschließend natürlich nicht mehr fahrtüchtig, auch wenn die generelle Fahrtauglichkeit nicht infrage steht. Bei einem notorischen Alkoholiker indes muss davon ausgegangen werden, dass er sich des Öfteren alkoholisiert hinter das Steuer begibt.

In solchen Fällen ist in der Regel neben der verpflichtenden Teilnahme an der MPU auch die Erbringung eines Abstinenznachweises erforderlich.


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Woher weiß ich, ob ich Abstinenz nachweisen muss?

Wer seinen Führerschein aufgrund von Auffälligkeiten beim Steuern eines Kraftfahrzeuges abgeben muss, erfährt bereits bei der polizeilichen Kontrolle die Gründe dafür.

Ein sehr häufiger Grund dafür, dass der Führerschein einbezogen wird, ist eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit. In den meisten Fällen handelt es sich dann allerdings nur um einen temporären Entzug der Fahrerlaubnis. Diese ist zwar zumeist mit einer Geldstrafe verknüpft, weitere Auflagen wie die Teilnahme an einer MPU sind normalerweise allerdings nicht zu erwarten.

Anders verhält es sich, wenn der Führerschein aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum entzogen wurde. Das Prozedere ist in aller Regel, dass der Führerschein mit sofortiger Wirkung durch die kontrollierenden Beamten eingezogen wird. Damit ist es dem Fahrer mit sofortiger Wirkung untersagt, seine Fahrt selbstständig fortzusetzen.

Im Anschluss ist der Fall genauer in der Prüfung. Hierzu findet die Befragung der kontrollierenden Beamten statt. Auch der betroffene Verkehrsteilnehmer hat die Möglichkeit seine Sicht zu schildern. Abhängig von der Art und der Schwere des Vergehens werden die Auflagen, die mit dem Führerscheinverlust einhergehen, festgelegt und schriftlich mitgeteilt. Das sind

  • die Dauer, für die ein Führerschein entzogen bleibt,
  • eine Entscheidung darüber, ob der Verkehrsteilnehmer selbst einen Zeitraum für die Abgabe des Führerscheins benennen darf,
  • die Höhe einer zusätzlich zu leistenden Geldstrafe,
  • die Anzahl der mit dem Delikt verbundenen Punkte in Flensburg und
  • die Entscheidung, ob die Erbringung eines Abstinenznachweises erforderlich ist.

Die Entscheidung wird dem betroffenen Verkehrsteilnehmer schriftlich per Einschreiben mitgeteilt. Somit kann ausgeschlossen werden, dass die Anordnung den Betroffenen nicht erreicht.

Wer ordnet den Abstinenznachweis an?

Die Anordnung, einen Abstinenznachweis erbringen zu müssen, erfolgt durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde der Kommune beziehungsweise des Landkreises.

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In der Regel wird die Behörde einen Abstinenznachweis einfordern,

  • wenn der gemessene Blutalkoholwert bei der entsprechenden Autofahrt bei 1,6 oder mehr Promille lag
  • bereits mehrere Fahrten unter Alkoholeinfluss festgestellt und dokumentiert stattfanden
  • eine Alkoholabhängigkeit des Verkehrsteilnehmers offenkundig ist oder die Diagnose bereits vorliegt

Kommt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde also zu dem Schluss, dass der Betroffene mit hoher Wahrscheinlichkeit den Drogen- beziehungsweise Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht strikt voneinander trennen wird, ist neben der Teilnahme an der MPU auch die Erbringung eines Abstinenznachweises erforderlich.

Die genauen Voraussetzungen, unter welchen Umständen ein Abstinenznachweis zusätzlich zur MPU zu erbringen ist, liegen im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde. Eine einmalige Alkoholfahrt muss nicht zwingend zur Folge haben, dass man einen Abstinenznachweis durchführen muss. Sind allerdings andere Straftaten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum aktenkundig, ist die Anordnung des Abstinenznachweises durchaus ein realistisches Szenario.

Bei einer festgestellten Autofahrt unter Drogeneinfluss kennen die Behörden meistens noch weniger Pardon. Möglicherweise kann ein erwiesener Cannabis-Konsum zu einem etwas milderen Urteil führen. Bei einem nachgewiesenen Konsum von harten Drogen wird aber generell von einer Suchtproblematik ausgegangen, die eine Teilnahme am Straßenverkehr unmöglich macht.

Erst mit einem erbrachten Abstinenznachweis wird von behördlicher Seite davon ausgegangen, dass der Betroffene dauerhaft clean und in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Wer legt die Dauer der Abstinenz fest?

Ebenfalls die zuständige Fahrerlaubnisbehörde entscheidet darüber, ob und für welche Zeit eine Abstinenz nachzuweisen ist. In der Regel wird die Dauer auf 6 oder 12 Monate festgeschrieben, während der eine Abstinenz von Drogen oder Alkohol mittels unregelmäßig stattfindender Kontrollen nachzuweisen ist.

Der Gutachter der zuständigen Behörde ist abgehalten, hier maßvoll vorzugehen. Die Erbringung des Abstinenznachweises ist nicht als Strafe zu verstehen, sondern soll lediglich ein klares Bild darüber abliefern, ob jemand generell geistig und körperlich in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs zu führen.

Die Strafe für das erwiesene Verkehrsdelikt ist mit Maßnahmen wie dem Entzug des Führerscheins und der Zahlung eines Geldbetrages abgegolten. Dass der Zeitraum, für den eine Abstinenz nachzuweisen ist, als zusätzliche Strafe in die Länge gezogen wird, lässt sich ausschließen. Da der Gutachter, der die Entscheidung trifft, den Betroffenen in den meisten Fällen nicht kennt, kann auch persönliche Antipathie hier keine Rolle spielen.

Wie läuft ein Abstinenznachweis ab?

Wenn die zuständige Führerscheinbehörde die Teilnahme an einer MPU anordnet und dazu die Erbringung eines Abstinenznachweises einfordert, wird dieser in der Regel über Urinkontrollen oder Haaranalysen durchgeführt. Auch die Leberwerte ließen sich kontrollieren, dies geschieht in der Praxis aber eher selten.

Zuerst wird der Zeitraum festgelegt, über den die Abstinenz nachgewiesen werden muss. Innerhalb dieser Zeit werden mehrere Tests durchgeführt, um eventuell konsumierte Drogen beziehungsweise Spuren von Alkohol chemisch-toxikologisch nachzuweisen – oder die Abstinenz zu bestätigen.

  • Wird die Abstinenzkontrolle mittels Urinproben durchgeführt, werden bei einer Dauer von 6 Monaten insgesamt 4 Urinproben, bei einer Dauer von 12 Monaten 6 Proben abgegeben. Da der Alkohol nur begrenzte Zeit im Urin nachzuweisen ist, sind die Termine meistens kurzfristig angesetzt. Die Termine sind also sprichwörtlich von heute auf morgen. So versucht man zu verhindern, dass sich ein Teilnehmer durch kurzzeitige Abstinenz auf den Test vorbereitet. Hierdurch wird verhindert, dass er anschließend wieder zur Flasche greift.
  • Für die Haaranalyse ist es erforderlich, dass der Teilnehmer ausreichend viel Kopfhaar besitzt, um zwei bleistiftdicke Strähnen von mindestens 3 Zentimetern Länge entnehmen zu können. In diesen sind Abbauprodukte von Alkohol oder Drogen noch nach Monaten nachweisbar. Allerdings dürfen die Haare nicht gefärbt oder gebleicht sein, da beide Verfahren das Ergebnis verfälschen würden.

Ist ein Abstinenznachweis Pflicht?

Wie bereits beschrieben, liegen unterschiedliche Gründe zugrunde, warum die Teilnahme an einer MPU verpflichtend angeordnet wird. Dazu ist es übrigens nicht einmal zwingend notwendig, dass eine Person einen Führerschein verloren hat. Auch wer den Führerschein erst erwerben möchte, aber zuvor bereits wegen bestimmter verkehrsrechtlicher Delikte aktenkundig in Erscheinung getreten ist, muss möglicherweise das Verfahren der MPU durchlaufen.

Die Erbringung eines Abstinenznachweises ist kein automatischer Bestandteil der MPU. Es ist möglich, dass sie zudem verpflichtend angeordnet wird. Sinnvoll ist das immer dann, wenn bei der Alkoholfahrt ein Blutalkoholwert von 1,6 Promille oder mehr nachgewiesen wurde. Auch der Konsum harter Drogen macht die Teilnahme an einer MPU verpflichtend notwendig.

Ebenfalls wird womöglich die Erbringung eines Abstinenznachweises angeordnet , wenn bei der Verkehrskontrolle zwar ein Blutalkoholwert von weniger als 1,6 Promille gemessen wurde. Dies ist der Fall, wenn der Betroffene aber bereits zuvor wegen anderer Delikte auffällig war. Diese standen in den meisten Fällen im Zusammenhang mit einem offensichtlich unkontrollierten Konsum von Alkohol.

Wer seinen Führerschein ohne Teilnahme an der MPU und einem damit verbundenen Abstinenznachweis neu beantragen will, braucht sehr viel Geduld. 15 Jahre nach dem Datum des Entzugs des Führerscheins ist der Vorgang verjährt. Allerdings gilt dies nur dann, wenn man sich in der Zwischenzeit keine verkehrsrechtlichen Verstöße leistet, die behördlich aktenkundig werden.

Wie lange dauert es, bis ich zur MPU kann?

Wenn der Führerschein bei einer routinemäßigen Kontrolle oder aufgrund von Auffälligkeiten beim Fahrstil beziehungsweise durch die Verwicklung in einen Unfall entzogen wird, ist dies eine dringliche, aber vorläufige Entscheidung. Im Anschluss werden die Gründe für den Führerscheinentzug nochmals hinterfragt und zusätzliche Auflagen festgelegt. Hierbei wird etwa die Dauer des Führerscheinentzugs definiert. Außerdem können zusätzliche Maßnahmen wie die Erbringung des Abstinenznachweises erforderlich sein.

Wird die MPU ohne Abstinenznachweis angeordnet, kann man unmittelbar nach dem Erhalt des behördlichen Schriftstückes die Teilnahme an der MPU erledigen. Eine Wartezeit ist in diesem Fall also nicht erforderlich.

Ist gleichzeitig mit der Teilnahme an der MPU auch die Erbringung eines Abstinenznachweises angeordnet, so muss dieser bei Beginn der MPU vorliegen. Dies bedeutet, dass man die MPU erst nach der für den Abstinenznachweis festgelegten Dauer von meistens 6 oder 12 Monaten durchlaufen kann, sofern die Abstinenz tatsächlich bestätigt wird. Andernfalls kann man den Abstinenznachweis wiederholen, um nach dem nun erfolgreichen Abschluss an der MPU teilnehmen zu können. Mit dem erfolgreich abgeschlossenen Verfahren zur Abstinenzkontrolle bekommt man ein Schriftstück ausgehändigt, das auch im Rahmen der MPU rechtswirksam ist. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die MPU damit bereits als bestanden betrachtet werden kann.

Fazit: Wann ist eine MPU Pflicht?

Nicht jeder Führerscheinentzug hat zur Folge, dass man zwingend an einer MPU teilnehmen muss. In der Regel geschieht dies aber, wenn bei der Auffälligkeit, die zum Entzug des Führerscheins geführt hat,

  • ein Blutalkoholwert von 1,6 Promille oder mehr festgestellt wurde,
  • der Betroffene zwar weniger als 1,6 Promille Alkohol im Blut hat, allerdings schon mehrfach wegen Alkohol am Steuer aufgefallen ist,
  • der Konsum von harten Drogen wie Kokain, Heroin oder Chrystal Meth festgestellt wurde oder
  • der Betroffene zwar noch keinen Führerschein besitzt, aber bereits wegen diversen Delikten, die das Führen eines Kraftfahrzeuges zumindest zweifelhaft erscheinen lassen, in Erscheinung getreten ist.

Die Anordnung der Teilnahme an der MPU ist eine behördliche Auflage. Diese kann zwar theoretisch auf dem Rechtsweg angefochten werden. Allerdings ist dies ein oftmals langwieriger Weg, der nur selten zum Erfolg führt.

Wer einen langen Atem hat, kann auch an der verpflichtenden Teilnahme an der MPU herumkommen. Nach 15 Jahren ist die behördliche Auflage verjährt und man kann den Führerschein neu beantragen. Dies gilt allerdings nur, wenn sich in der Zwischenzeit keine verkehrsrechtlichen Verstöße dazukamen. Diese müssen zusätzlich aktenkundig sein.

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